Donnerstag, 9. August 2018

König Ludwig II. Tod - ein vertuschter Kriminalfall? - 30. Teil

Wie schon andere Gutachter vor ihm, hätte Gudden die Möglichkeit gehabt, die Erstellung eines Gutachtens abzulehnen. Das er aber bereit dafür war, geht schon daraus hervor, dass er bereits Mitte März 1886 dem Kabinett Lutz anbot, ein Gutachten zu erstellen, dass zur Entmündigung des Königs führen würde.

Er hätte das Gutachten erstellen können, aber nach den Grundsätzen der Verfahrenspflichten, wie sie Krafft-Ebing bereits 1881 vorgestellt hatte. Das heißt natürlich, dass Gudden zu allererst die Ärzte des Königs, Dr. Gietl und Dr. Schleiß von Löwenfeld hätte kontaktieren müssen. Selbstverständlich auch mindestens eine persönliche Untersuchung, eine gewisse Beobachtungszeit, usw.. Erst danach hätte Gudden sein Gutachten erstellen können. Das Gutachten hätte er einem Gericht, und nicht Ministerpräsident Lutz, zur Verfügung stellen müssen. Oder es Lutz aushändigen und dann verabschieden.
Ebenso hätten die drei willfährigen Kollegen verfahren müssen und nicht einfach eine Unterschrift, ohne den König je gesehen, geschweige denn untersucht zu haben, unter ein von einem Kollegen, mag er auch noch so bekannt gewesen sein, im Eilverfahren erstelltes Gutachten, das immerhin die persönliche Freiheit eines Menschen unterband, setzen.

Gudden durfte, wie es beim zweiten Erscheinen der "Fangkommission" auf Neuschwanstein der Fall war, den König nicht gefangennehmen, nach Schloß Berg bringen und dort, unter Kontaktsperre, internieren. Das durfte nur die Polizei, nach dem Beschluß eines Amtsgerichts. Bis dahin war der König nach dem Gesetz, dem er auch unterstand, ein freier Mann.
Die Einverständniserklärung de Prinzen Luitpold nutzte in diesem Fall gar nichts, denn er war zwar Chef einer Linie des Hauses Wittelsbach, aber zu so einem Schritt gesetzlich nicht bevollmächtigt.

Schon zu diesem Zeitpunkt wurden folgende Straftaten gegen die König verübt:

- versuchte Entführung
- vollendete Entführung
- Freiheitsberaubung
- Hochverrat


Daß das Komplott, das gegen den König geplant und durchgeführt war, nicht aufgedeckt werden sollte, geht daraus hervor, daß der König

- interniert wurde
- Kontaktsperre jeder Art galt, nicht einmal seine Mutter wurde verständigt
- kein Rechtsanwalt/Rechtsbeistand dem König beigestellt wurde
- kein anderer Arzt des König begutachten und untersuchen durfte
- Gudden den Einwand seines Schwiegersohns Dr. Grashey, abwürgte
- Gudden am Abend des 13. Juni nach München telegraphierte, seine Untersuchung (??) habe sein Gutachten bestätigt


Außerdem hatte sich Gudden schon kundig darüber gemacht, wie man Berg und seine Umgebung "sicher" machen könne. Gitter an den Fenstern, die Löcher waren schon gebohrt und ein zwei Meter hoher "Schutzzaun" am Seeufer, zusätzlich mit Stacheldraht abgesichert.

Ich habe mich immer gefragt, ja förmlich nachgegrübelt, warum Gudden so gehandelt hat, nachdem ihm ein "nein" oder der korrekte Weg offen gestanden hätte. Er war ein bekannter Psychiater, Familienvater, konnte Forschungen betreiben, hatte beruflich sehr erfolgreich und hätte bestimmt weiterhin, er betrieb Hirnforschung, Karriere gemacht.
Warum hat er also so gehandelt? Warum? Was wollte er denn noch? Mich erinnert sein Verhalten an das Märchen "Der Fischer und seine Frau" - alles haben wollen und noch mehr....am Ende sitzt man wieder in der armseligen alten Holzhütte.

Vielleicht findet sich eine Antwort in einem Brief Guddens an einen berühmten Kollegen, der ihn gewarnt hatte:
"....Aber mir tut der König Ludwig nichts. Da können Sie ganz beruhigt sein. Der König liebt mich. Er ist außerordentlich freundlich zu mir. Und ich habe ihn ganz in meiner Gewalt. Fürchten Sie nichts. ....."

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