Samstag, 25. November 2017

König Ludwig II. Tod - ein vertuschter Kriminalfall? - 8. Teil

Der König war preußenfeindlich, ohne jede Frage. Das ging sogar soweit, dass er einen Geheimbund gründete, die "Coallition". Er hatte u.a. vor, den Zustand Bayerns vor der Reichsgründung herzustellen, also ein vollkommen unabhängiges Bayern. Mitglied dieses Geheimbundes war u.a. Richard Hornig. Er war zuerst Duzfreund des Königs und nach seiner Entlassung einer seiner Gegner. Die Coallition fand auch im Gutachten Niederschlag, weil Hornig geredet hatte.

Der schlechte Umgang mit seinen Untergebenen, wie anspucken, Ohrfeigen und Tritte ist nicht bewiesen. Diese Gerüchte kamen Anfang 1882 in Umlauf. Grund war, dass der König einen Lakai zu Stubenarrest verdonnert hatte.
Was dann losging, war unbeschreiblich und wuchs sich zu einer Lawine aus. Die Leute in der Stadt klatschten über den König und nannten ihn "Herrn Huber", um ungestraft losziehen zu können.
Da sie den König so gut wie nicht zu Gesicht bekamen, worauf sie glaubten, ein Anrecht zu haben, wußte jeder noch Schlimmeres zu erzählen. Ein ungenannter Zeitgenosse bemerkte, dass man sogar geglaubt hätte, der König sei Kannibale, wenn dies geäußert worden wäre.
Das war kein harmloser Klatsch, der da erzählt wurde, das wuchs sich zu Skandalgeschichten aus und nahm den Charakter einer öffentlichen Untersuchung und Hinrichtung an. Gudden ließ sich in seinem Gutachten auch von solchen Redereien beeinflußen.
Als der König dann tot war, ging alles ernüchtert in die Knie. Er sei gar nicht verrückt gewesen, ein guter Mensch, ein gütiger Monarch - niemand hätte schlecht über ihn geredet. Das nenne ich doch die Hände in Unschuld waschen.

Andere Stimmen wurden gar nicht zugelassen, sei es bei Bedienten, sei es aus der Landbevölkerung. Die Welle erreichte nochmals 1986 mit dem Buch von Wilhelm Wöbking einen Höhepunkt. Dem war nicht beizukommen, bis sich ein Neffe des Vorreiters Rothenanger meldete, von dem es hieß, er sei vom König so geschlagen worden, dass er innerhalb einer Jahresfrist starb. Der Neffe berichtete, wahrheitsgemäß und nachprüfbar, dass sein Onkel mit beinahe 89 Jahren an einer Lungenentzündung im Bett gestorben sei. Er hatte eine vorlaute Art und hatte dem König frech geantwortet. Seitdem ist man mit solchen "Beweisen" vorsichtig geworden.
Und überhaupt: wer sich über die Art, wie der König angeblich mit seiner Dienerschaft umging, aufregte, war doch nicht besser. Mißhandlungen von Dienstpersonal war an der Tagesordnung und Frauen, die sich wehrten oder Widerworte gaben, fanden sich unter Umständen im Irrenhaus wieder. Es war den Dienstherren nämlich erlaubt, sie wegen solcher Dinge, ins Irrenhaus einweisen zu lassen.
Informanten über Mißhandlungen des Königs sind wieder Ziegler, Hornig und der Kammerdiener Mayr. Dessen Neffe Schwegler, er war Vorreiter beim König, sagte einmal er hätte seinen Onkel nicht widererkannt, weil er soviel Schlechtes über den König erzählte. Von Mißhandlungen von Frauen ist gar nichts bekannt, doch weibliches Personal gab es auch.
Da der König aus dem Gesetz unterstand, hätte ihn jeder Mißhandelte ohne weiteres anzeigen können. Davon ist aber nichts bekannt.

Bei Gauweiler geht es in erster Linie darum, dass das Verfahren außerhalb jeder Rechtsstaatlichkeit lief. An diesem Umstand gibt es nichts zu rütteln.
Dass Ludwig II. am "Mythos Bayern" einen großen Anteil hat, ist unbestritten und wird natürlich auch gepflegt.

Aus meiner Sicht war der König nie selbstmordgefährdet, da ich schon wußte, dass seine Erpessungen über diese Schiene liefen. Den Punkt spreche ich noch gesondert an. Ich kann nicht alles auf einmal in ein paar Posts packen. Gedulde Dich also noch ein bischen, es gibt genügend Stoff.

Dass das Entsetzen in Berlin und München so groß war, glaube ich nicht. Ludwig hatte nicht nur an Bismarck telegrafiert, sondern auch an Kaiser Wilhelm I., der sein Onkel war. Nur: es geschah nichts. Entweder kamen die Telegramme nicht durch, wie die Gegenproklamation des Königs vom 10.Juni 1886, weil die Telegraphenstationen schon besetzt waren oder man dachte, so schlimm sei es nicht.

Und die 15 Leute die Hilmes anspricht, gehören zu genau jenen, die später von Lutz vereidigt wurden.  

Die Homosexualität des Königs ist aus meiner Sicht unbewiesen. Für die damaligen Gutachter schon, sonst hätte Dr. Müller nicht von "moral insanity" gesprochen. Und die Onanie, sie spielt auch mit hinein. Das muß ich aber noch erläutern.

Um hier zu schreiben, habe ich nicht nur eine Biographie über den König gelesen. Um nur ein paar zu nennen: Hüttl, Blunt, Schweiggert und Böhm, auch Hilmes. Dazu "Zeitschrift für bayrische Landesgeschichte Band 74 Heft 2/2011" und die Fachbücher von Häfner, Kemper/Schmidbauer und Müller. 

Wenn Du mich alles beleuchten läßt, ich bin nur bis jetzt zu den Uhren gekommen, dann ergibt sich ein wesentlich größeres Bild, als bisher.
Ich habe nie behauptet, dass der König erschossen wurde. Wenn, dann geschah es nicht absichtlich. Die Version gibt es schon lange und fußt darauf, dass ein Gendarm aus Versehen den König bei der Bootshütte erschoss. Prinz Alphons v. Bayern und sein Sohn Clemens haben diese Schilderung überliefert. Durch Geräusche an der Bootshütte, die auch Anlegestelle war, wurde ein Gendarm aufgeschreckt, der schoss und eine Person traf. Es war ein regnerischer Abend, es gab keine moderne Beleuchtung, es war zumindest dämmrig. 
So könnte an diesem Abend die Wetterlage ausgesehen haben: http://www.landschaftsfotos.eu/1024/...eder-15514.jpg

Wenn ein Oberamtsrichter die Leiche nicht in Augenschein nehmen darf, es vier (!!) Tatortskizzen gibt, Leute vereidigt werden und die Bootshütte einen Tag nach der Schreckensnacht abgerissen wird, dann kommen selbst einem objektiven Betrachter doch Zweifel ob die offizielle Version der Nacht die richtige ist.

Noch ein Nachtrag zu Dr. Müller. Ebendieser Arzt konstatierte bei der Auffindung der Leichen, dass beide Männer seit Stunden tot seien, da die Totenstarre schon eingetreten sei. Der König hatte außerdem die Augen offen, der Cornealreflex war erloschen.
Dann macht er, bzw. läßt er Wiederbelebungsversuche machen, obwohl keinerlei Lebenszeichen feststellbar sind. Die Wiederbelebungsversuche haben mit den modernen Wiederbelebungsversuchen nichts gemeinsam. Sie bestanden lediglich aus dem frottieren der Brust und einer Art Mund-zu-Mund-Beatmung. Müller begründet dies damit, dass man ihm keiner Vorwürfe dürfe, er hätte nicht alles versucht.
Ein Widerspruch in sich! Erst konstatiert er den Tod mitsamt der Leichenstarre, dann erfolgen Wiederbelebungsversuche.Ich lasse das unkommentiert stehen.

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