Die Totenmaske des Königs und Guddens wurden am 14.Juni 1886 um ca. 17:00 Uhr abgenommen. Beim König zusätzlich ein Abdruck seiner rechten Hand und eine Haarlocke abgeschnitten.
Hier die Haarlocke: http://www.guglmann.de/grafik/Haarlocke.jpg
Hier die Hand, als Bronzeguß: http://www.hermann-historica-archiv....3_gr/62706.jpg
Und hier alles zusammen: http://www.ludwig2bayern.de/wp-conte...richtberd1.jpg
Die Zeichnung von Hermann Kaulbach halte ich für echt. Der Mann auf der linken Seite ist einer der Leibärzte des Königs, Dr. Schleiss von Löwenfeld, der Mann auf der rechten Seite Richard Hornig.
Verstorbene machen in der Regel kein böses oder zorniges Gesicht, die Züge sind entspannt. Der offene Mund ist auch die Regel, genauso wie die offenen Augen. Es ist durchaus üblich, dass Verstorbene "verschönt" werden. Dazu gehört eine ordentliche Frisur, natürlich geschlossene Augen und geschlossener Mund, Opfer von Gewaltverbrechen werde sogar geschminkt, um Hämatome im Gesicht zu verdecken.
Und warum sollte Gudden den König unter Betäubungsmittel setzen? Er hätte auf diesen Spaziergang zur eigenen Sicherheit jederzeit Pfleger anweisen können, ihm und dem König in einigem Abstand zu folgen, wie es bereits am Vormittag geschehen war.
Außerdem waren drei Gendarmen im Park unterwegs. Zum einen, damit Leute aus der Bevölkerung nicht eindringen konnten, um den König zu befreien, die Stimmung war am Siedepunkt, aber auch, damit der König nicht fliehen konnte. Wozu also im Vorab unter Betäubung setzen? Außerdem wollte Gudden am anderen Morgen nach München reisen, der König wäre also zeitweise unter anderer Obhut geblieben.
Ich habe zwar einmal gelesen, dass Gudden hatte seinen Eltern angeblich versichert hatte, dass er vor dem König keine Angst habe, da er ein Mittel habe, mit dem er den König augenblicklich außer Gefecht setzen könne. Was sollte das für ein Mittel sein? Es gab zwar Chloroform, Morphium, die Opiatmischung Laudanum (Alkohol, Opium plus weitere pflanzliche Bestandteile), Kokain und einen Vorläufer von Valium, aber sie wurden alle oral verabreicht, bzw. Chloroform eingeatmet. Die seinerzeit verwendeten Spritzen waren eher Klistiere und Spritzen, die man für die Verabreichung von Medikamenten nutzte, waren erst Ende des 19. Jahrhunderts etwas ausgefeilter. Sie waren aber nur dafür geeignet, Medikamente intravenös zu verabreichen. Also ein bloßer Einstich ins Fett- oder Körpergewebe reichte da nicht aus.
Außerdem: wäre es Gudden gelungen, dem König per Spritze ins Fettgewebe jenes geheimnisvolle Medikament zu verabreichen und es sofort gewirkt hätte, dann hätte er überlebt.
Das Ganze war nicht nur eine Verschwörung, sondern ein Staatsstreich. Drahtzieher war Ministerpräsident Lutz, der König jahrelang finanzielle gewähren ließ, d.h. eine Überziehung seines Gehalts, der Zivilliste, um das vierfache nicht nur duldete, sondern, mit Rücksprache mit seinen Kollegen, sogar genehmigte. Als der König noch mehr Geld haben wollte, von der Zivilliste wurden nicht nur die Baute bezahlt, sondern auch andere Kosten gedeckt, machte Lutz, dem er Landtag mittlerweile auf das Fell gerückt war und den der König, mitsamt seinem Kabinett, auswechseln wollte und das auch durfte, reagierte Lutz, denn der klebte an seinem Posten, wie seine Kollegen auch.
Bereits im März 1886 plauderte Gudden aus, er könne den König für geisteskrank erklären, dabei war der Auftrag für das Gutachten noch gar nicht erteilt. Gudden war ein guten Freund, ein "Spezl" von Lutz.
Lutz behielt auch die Fäden nach der Todesnacht vom 13. Juni 1886 in der Hand. Wie schon erwähnt, ließ Lutz alle Beteiligten und Zeugen am Morgen des 14. Juni 1886 in die Residenz kommen und einen unerhörten Eid schwören. Auf Kreuz und Bibel mußten sie schwören, selbst in der Beichte oder auf dem Sterbebett nicht über die Vorkommnisse zu sprechen.
Hier die Liste der Vereidigten:
Dr. Müller, Irrenarzt
Huber, Verwalter
Schuster, Diener
Hartinger, Diener
Liebmann, Diener
Gumbiller, Küchengehilfe
Wimmer Schloßverwalter
Lidl, Leibfischer des Königs
Georg Klier, Gendarm
Max Lechl, Gendarm
Ludwig Rasch, Gendarm
Johann Lauterbach, Gendarm
Dr. Grashey, Guddens Schwiegersohn
Mauder, Pfleger
Hack, Pfleger
Schneller, Pfleger
Zanders, Stabskontrolleur
Baron Washington
Georg Ritter. Hofoffiziant
Karl Rottenhöfer, Hofoffiziant
Verdächtig mutet an, oder scheint zumindest eine auffällige Anhäufung von Merkwürdigkeiten, was mit einigen Personen weiterhin geschieht.
- Graf Holnstein, einer der aktivsten Personen im Entmündigungsverfahren gegen den König stirbt völlig erblindet. Er hatte den Ausspruch getan: "Wenn ich am Tod des Königs irgendeine Schuld haben sollte, dann will ich auf der Stelle blind sein!"
- Die Diener Schuster und Hartinger werden bald in die Irrenanstalt Haar eingeliefert, in der die Beiden bald sterben.
- Der Küchengehilfe Gumbmiller begeht Selbstmord in der Isar.
- Von den Gendarmen wird Georg Klier davon "überzeugt", nach Amerika auszuwandern und mit reichlichen Geldmitteln ausgestattet.
- Johann Lauterbach quittiert den Polizeidienst und wechselt zur Bayr. Staatsbahn, wo er innerhalb eines Jahres bei einem mysteriösen „Arbeitsunfall“ ums Leben kommt ( er wurde mit eingeschlagenem Schädel aufgefunden).
- Die anderen Gendarmen werden nach Franken und in die Oberpfalz versetzt, möglichst weit weg von München!
- Der Fischer Jakob Lidl hat nach einer gewissen Bedenkzeit, man drohte ihm mit der Unterbringung ins Irrenhaus ("Es wäre leicht gewesen, mich nach Haar zu bringen"), ebenfalls ein lebenslanges Schweigegelübde abgelegt. Er steigt in der Folgezeit zum Bürgermeister seiner Gemeinde auf und erhält ein schmuckes Haus als Eigenbesitz.
Als ich gestern noch im Buch "Die letzten Tage im Leben von König Ludwig II." von Alfons Schweiggert blätterte, fiel mir mir noch ein handschriftliche Notiz in die Hände, die ich mir anläßlich einer Doku über den König gemacht hatte. Sie umfaßt, die Rechtsauskunft kam von Dr. Peter Gauweiler, eine Liste der Straftaten, die gegen den König im Laufe seiner "Gefangennahme" und den nachfolgenden Ereignissen begangen wurden. Ich finde, das liest sich interessant!
Straftaten gegen Ludwig II.
- versuchte Entführung
- vollendete Entführung
- Freiheitsberaubung
- Hochverrat
- Mord ( wenn der König aus seiner Situation heraus Selbstmord verübt hat, hätten die Täter, welche ihn in diese ausweglose, widerrechtliche Situation versetzt hatten, aus eben der Suizid erfolgte, schon damals wegen Mordes angeklagt werden können)
- Mittäterschaft am an Tod Dr. Guddens
Außerdem hätte der König das Recht auf einen Rechtsanwalt/-wälte gehabt, sowie auf weitere ärztliche Gutachten.
Das alles war schon damals im BGB festgeschrieben!
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