Da wäre als erstes der Austrags- oder Altbauer Andreas Gruber. 63 Jahre alt (geb. 9.11.1859), etwa 1,80 cm groß und von kräftiger Statur. Lt. Aussage des Kanzleiassistenten Ney, nicht eines zweiten Arztes, war die rechte Gesichtshälfte zertrümmert, Backenknochen standen heraus, das Gesicht war von Blut verkrustet.
Was fehlt ist die detaillierte Beschreibung der schweren Verletzung (Größe, Form), die auch vermutlich die Todesursache war.Von anderen Verletzungen, z.B. Hämatomen, ist nichts bekannt. Was aber auffällt: auch hier ist immer die Rede davon, dass der Tod durch eine Schädelverletzung verursacht wurde und zwar auf den Schädel, also die Schädeldecke, bzw. das Schädeldach. Das Gesicht ist zwar auch Teil des Schädels, ganz klar, aber es ist doch ein Unterschied, ob man auf oder in den Schädel auch (gerade zur Rekonstruktion des Tathergangs!).
Als nächstes die Austrags- oder Altbäuerin Cäcilia Gruber. Ihr Alter wird mit 72 Jahren angegeben (geb. 27.11.1849), Angaben zu Größe und Gewicht finden sich nicht.
Ihr Verletzungen waren schwer.
In der Gegend des rechten Auges war das Gesicht zerschlagen, ferner Würgespuren. Ihre Schädeldecke war gesprungen, sieben Schläge auf den Kopf wurden festgestellt, dazu ein Schlag auf den Kopf in Triangelform.
Was auch hier fehlt, ist eine detaillierte Beschreibung, doch selbst aus den wenigen Angaben läßt sich schließen, dass es mindestens zweierlei Waffen waren.
Auch hier wieder die Angabe des Herrn Ney, sowie eine Telefonnotiz (!).
Jetzt Victoria Gabriel, geb. Gruber, die Bäuerin.Sie war 45 Jahre alt (geb. 6.2.1887), und, lt. Ausage einer Zeugin (Viktoria Baum, geb. Schlittenbauer) ein große, kräftige Frau mit blonden Haaren. Auch hier fehlen wieder detaillierte Angaben.
Auch diese Verletzungen waren schwer.
Sie hatte neun sternförmige (??) Wunden am Kopf (?) und Würgemale am Hals. Ihre rechte Gesichtshälfe war mit einem stumpfen Gegenstand (?) eingeschlagen und die Schädeldecke zertrümmert. Zusätzlich fand sich an der oberen Schädeldecke ein kleines Loch, von einem spitzen Gegenstand herrührend.
Auch hier ist die Quelle wieder eine Telefonnotiz.
Kommen wir zu der Magd Maria Baumgartner, geb. 1.10.1877, sie hatte einen Buckel und war gehbehindert, daher im Besitz einer Invalidenkarte. Auch hier fehlen wieder die üblichen Angaben und die Ungenauigkeit wird interessant.
Sie wurde durch kreuzweise Hiebe auf den Kopf getötet (?). Hier Augenscheinprotokoll des Oberamtsrichters Wießner.
Ihr Hinterkopf wies ein Loch auf, das ca. 4 cm tief, blutverkrustet und vermutlich von einem spitzen Gegenstand herrührte (Aussage des Hrn. Ney).
Dann das kleine Mädchen Cäcilia Gabriel, geb. 9.1.1915. Am Hals wurde eine quer verlaufende tiefe Wunde festgestellt, dazu ein Loch in der Nähe der Nase (rechts), derSchädel war durch mehrere Schläge zertrümmert. Zusätzlich wurden blutige Finger festgestellt, die Haarbüschel festhielten.
Wieder war die Quelle eine Telefonnotiz, Dr. Aumüller stellte noch zusätzlich fest, dass das Kind nicht sofort tot war, sondern noch ca. 2 - 3 Stunden gelebt habe (im Koma?).
Der Hinweis zu den Haarbüscheln stammt nicht von offizieller Seite, sondern von einem Neugierigen, der es 1951 auch noch einmal zu Protokoll (??) gab.
Ungeklärt ist, ob die Haarbüschel tatsächlich von dem Kind stammen oder von einem der Täter.
Zuletzt der kleine Junge, Josef Gruber, geb. 15.9.1919. Dort wird nur ein wuchtiger Schlag auf den rechte Schläfenseite angegeben, der des Schädel so zertrümmerte, dass Blut und Gehirn aus dem Kinderwagen gespritzt waren.
Da beim Abriß des Hofes 1923 eine Reuthaue gefunden wurde, ein selbst gebautes Werkzeug, bei dem eine Schraubenmutter hervorstand, nahm man an, und wich auch nicht mehr davon ab, dass dieses Werkzeug die einzige Tatwaffe gewesen ist.
Das schon im vorherigen Beitrag angeführte Bandeisen, das Messer und die im Stall gefundene, pickelförmige Kreuzhacke werden nicht mehr erwähnt.
Und doch geben die wenigen, ungenau beschriebenen Verletzungen Aufschluß darüber, dass es mindestens drei Waffen gewesen sein müssen:
a) Die breite Wunde am Hals der Cäcilia Gabriel kann nur von einem Messer oder dem Bandeisen herrühren.
b) Die Unterschiedlichkeit der Schädelverletzungen: mal ist es ein rundes Loch, mal sternförmige Löcher, dann ein Loch in Triangelform.
Und auf mehr als ein oder zwei Täter kann geschlossen werden: Zertrümmerungen im Gesicht, Würgemale, schwere Schädelverletzungen - alles deutet auf ein Kampfgeschehen am Tatort hin.
Die schlampig durchgeführte, nicht wie vom Gesetz vorgeschriebene Obduktion, Telefonnotizen, Augenscheinprotokolle, Zeugenaussagen die erst Jahre danach gemacht wurden - all dies macht es nicht unbedingt leicht, die Tat zu rekonstruieren.
Dabei war es bereits Anfang des 19. Jahrhunderts üblich, Ermordete zu obduzieren, um dann gerichtlicherseits zu einer gerechten Urteilsfindung zu kommen. Anselm von Feuerbach war Präsident des Appelationsgerichts Ansbach und gab, bereits gerichtlich erledigte Fälle, für eine interessierte Leserschaft heraus. Darin findet sich auch der Fall des Salesius Riembauer, der Priester war und eine seiner Geliebten umgebracht und in einem Stadel verscharrt hatte. Diese Leiche wurde nach sechs Jahren obduziert, also nach der Entdeckung und das Ergebnis für die Urteilsfindung herangezogen (wer sich dafür interessiert: Kriminalreport - Tartuffe als Mörder).
Die angeführten Geburtsdaten wurden nicht von der Polizei ermittelt, die Ungenauigkeiten beginnen damit, dass das Alter der Kinder mal mit 9, bzw. 7 Jahren oder mit 5 oder 3 Jahren angegeben werden. Sie stammen aus dem Kirchenbuch, ebenso der Todeszeitpunkt, den Pfarrer Haas mit 22:00 Uhr angab, ebenso wurde Raubmord eingetragen und der Vermerk hinter dem kleinen Josef "illeg".
Dass Anfang der 50iger Jahre der Fall noch einmal so intensiv aufgeführt wurde, geht auf einen Zeitungsbericht zurück und ein ehrgeiziger Staatsanwalt machte sich daran, den Fall unbedingt aufzuklären. Aber auch er biß sich fest, aber dazu komme ich noch.
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