Als ich gestern noch im Buch "Die letzten Tage im Leben von König Ludwig II." von Alfons Schweiggert blätterte, fiel mir mir noch ein handschriftliche Notiz in die Hände, die ich mir anläßlich einer Doku über den König gemacht hatte. Sie umfaßt, die Rechtsauskunft kam von Dr. Peter Gauweiler, eine Liste der Straftaten, die gegen den König im Laufe seiner "Gefangennahme" und den nachfolgenden Ereignissen begangen wurden. Ich finde, das liest sich interessant!
Straftaten gegen Ludwig II.
- versuchte Entführung
- vollendete Entführung
- Freiheitsberaubung
- Hochverrat
- Mord ( wenn der König aus seiner Situation heraus Selbstmord verübt hat, hätten die Täter, welche ihn in diese ausweglose, widerrechtliche Situation versetzt hatten, aus eben der Suizid erfolgte, schon damals wegen Mordes angeklagt werden können)
- Mittäterschaft am an Dr. Gudden
Außerdem hätte der König das Recht auf einen Rechtsanwalt/-wälte gehabt, sowie auf weitere ärztliche Gutachten.
Das alles war schon damals im BGB festgeschrieben!
Über die letzten Tage des Königs ist schon viel spekuliert worden und wird auch sicher noch viel Raum für Vermutungen bieten. Was er wirklich gedacht und gefühlt hat, wird letztendlich unbekannt bleiben. Man kann sich aus seiner eigenen Sicht heraus den Plänen und Gedanke annähern.....
Wen ich aber überhaupt nicht verstehe, ist Dr. Gudden. Wie konnte er sich mit einem Mann, den er vorher als krank, paranoid, also gefährlich eingestuft hatte, alleine auf einen Spaziergang begeben? Der Satz "Es darf kein Pfleger mitgehen", ist protokolliert worden, also tatsächlich gefallen. Dr. Gudden war gewarnt worden: der König war immer dann sehr freundlich, wenn er die Versetzung eines Ministers plante und sein Lieblingssatz war: "Den müssen wir einseifen". Dr. Gudden kam der letze Satz zu Ohren und meinte leichthin, dass er sich zwar einseifen, aber nicht rasieren lassen wolle...
Als Gudden vor dem besagten Spaziergang mit Kollegen zu Abend aß und dort sagte, er würde mit dem König allein spazieren gehen, warnte man ihn nochmals. Ein Kollege meinte, er würde mit dem König nicht alleine gehen, aber er, Dr. Gudden, könne sich das mit seiner faszinierenden Gewalt über Kranke wohl erlauben. Dr. Gudden war ein anerkannter Irrenarzt, der zahlreiche Neuerungen in der Behandlung und Pflege von Geisteskranken eingeführt hatte. Auf Grund seiner Verdienste war er zum Professor und Direktor der oberbayerischen Kreisirrenanstalt München ernannt worden. Außerdem erhielt er den Verdienstorden der Bayrischen Krone und wurde in den persönlichen Adelsstand erhoben.
Gudden spielte eine wesentliche Rolle bei der Absetzung König Ludwigs II. von Bayern. Er verfasste das Gutachten, welches die amtliche Begründung für die Entmündigung des Königs bildete, lediglich auf Grundlage der Auswertung der Behandlungsakten; eine persönliche Begutachtung des Patienten durch den Arzt erfolgte nicht. Ich finde, das "stinkt", wie kann ein Arzt, der ansonsten für seine Sorgfalt bekannt ist, sich für so eine Sache hergeben??
Na, jedenfalls hat er sich im Verhalten seine Patienten wohl gründlich getäuscht oder täuschen lassen. Er fand zwar, dass der König mit seinen vielen Fragen zwar sehr anstrengend sei, sich aber ansonsten wie ein Kind verhalte und fügsam sei...
Es ist viel darüber spekuliert worden, ob Gudden in die Todesumstände des Königs verwickelt worden sei, aber ich glaube das nicht. Da war ein Arzt, der durch seine Erfolge schwindelfrei geworden war, der es sich, diese Worte waren für ihn wohl sehr schmeichelhaft, mit "seiner Gewalt über Kranke" erlauben konnte, sich auf einen solchen Spaziergang zu begeben, er der große Dr. Gudden....
Er hatte doch die Berichte gelesen, wonach der König schon einmal handgreiflich werden konnte, wie zornig und unbeherrscht er war. Ließ er sich wie ein Anfänger von einer Fassade der Folgsamkeit und Höflichkeit täuschen?
Wir wissen es nicht und werden es niemals erfahren....
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