Freitag, 14. Juli 2017

König Ludwig II. Tod - ein vertuschter Kriminalfall? - 1.Teil

Als ich mich vor etwa 42 Jahren vom Virus "König Ludwig II." auf anstecken ließ, habe ich mir nie träumen lassen, mich mit der historischen Person so lange, zwar mit Unterbrechungen, zu beschäftigen.
Früher war das eine langwierige Angelegenheit, da es nur Zeitungen, Magazine und Bücher gab, von denen ich mir nicht wenige Werke über die Fernleihe der hiesigen Stadtbibliothek bestellen mußte. Das Internet macht mir heute vieles leichter. Informationen sind ganz anders zugänglich und Bücher, die schon älter sind, von mir aber geschätzt und benötigt werden, oft sehr günstig zu erwerben.

Vor etwa 14 Tagen stieß ich auf eine Information, die den offiziellen Tathergang, an dem ich von Anfang an meine Zweifel hatte, nochmals auf den Kopf stellt.

Herr Matthias Raab aus Iffelsdorf, Herausgeber des „Oberbaierischen Fest-Täg- und Alte-Bräuch Kalenders“ hat in seinem Kalender von 2011 mit seinem Zeugenbericht die These untermauert, wonach König Ludwig II. erschossen wurde.
Raab besuchte im Sommer 2010 den Professor für Bayerische Kirchengeschichte Jakob Wimmer und erfuhr von ihm eine aufsehenerregende Begebenheit.

Der Pfarrer von Aufkirchen, Michael Beck, wurde am 13. Juni 1886 um ca. 19.30 Uhr ins Schloss nach Berg gerufen, um den sterbenden König die „Letzte Ölung“, heute Krankensalbung, zu spenden. In Todesgefahr wird die Krankensalbung zum Sterbesakrament.
Als der Pfarrer eintrifft, röchelt der König noch, er ist nicht im Wachzustand, vermutlich im Koma.
Der Priester salbte und bekreuzigte zunächst die Stirn und die Hände des Sterbenden.
Nach damaligem Ritus wurden auch noch andere Körperstellen bekreuzigt und gesalbt, die Nierengegend, nur bei Männern, als Ort der Begehrlichkeit, und die Füße. Erst 1925 wurde die Salbung dieser Stellen abgeschafft. Der Pfarrer durfte aber den Rücken des Königs nicht sehen.
Er von den anwesenden Hofpersonal an der Salbung massiv gehindert und aus dem Zimmer hinausgeworfen! 
Der Pfarrer kehrte nach Aufkirchen zurück und schrieb noch in derselben Nacht einen Brief an das Bischöfliche Ordinariat München und Freising um über diese "unvollständige Erteilung der letzten Ölung am Körper seiner Majestät König Ludwig II. " Bericht zu erstatten.
Der Bericht diente nicht dazu, um sich zu beschweren, sondern um die Exkommunikation des Hofpersonals anzuzeigen. Diese hatten durch ihre Tat selbst exkommuniziert und zogen sich die Tatstrafe zu
Denn sie hatten:
- einen Priester gewaltsam daran gehindert, das Sterbesakrament vollständig zu erteilen
- dem Sterbenden die vollständige Absolution dadurch unmöglich gemacht

1913 lernte Pfarrer Beck, er war Pfarrer in Inzell, den jungen Kaplan Johannes Neuhäusler kennen, der später Weihbischof von München wurde und 1973 verstarb. 
Beck erzählte seinem damaligen Kaplan Neuhäusler die Erlebnisse vom 13. Juni 1886, und dieser erzählte diese wiederum dem Professor für Bayerische Kirchengeschichte Jakob Wimmer.
Pfarrer Beck, Weihbischof Neuhäusler und auch Professor Jakob Wimmer sind höchst zuverlässige Zeugen und so gibt es keinen Zweifel daran, dass König Ludwig II. nicht ertrunken, sondern anders ums Leben gekommen ist.

Dass die Umstände des Todes des Königs und die Vorkommnisse des 13. Juni nicht so waren, wie es die offizielle Version glauben machen möchte, zeigt das Verhalten des Ministerpräsidenten Lutz, der bereits am 14. Juni sämtliche Anwesenden im Schloß, egal ob Ärzte, Verwalter, Bedienstete oder Gendarmen, werden nach München beordert.
Dort und müssen dort auf die Bibel schwören, niemals, also auch nicht in der Beichte oder auf dem Sterbebett, über die Vorkommnisse am Abend, bzw.in der Nacht vom 13. Juni zu sprechen.

Und im Jahr 1970 verkündete Weihbischof Dr. Johannes Neuhäusler in der Münchner St. Michaelskirche in einer Predigt zum 125. Geburtstag des Königs, dass Ludwig in „Betäubung“ ums Leben gekommen sei.
Michael Beck, der einstige Pfarrer von Aufkirchen, habe ihm berichtet, dass er einige Stunden lang während der Totenwache in Schloß Berg die Züge des toten Königs studiert habe, und die feste Überzeugung gewonnen habe, dass dieser Mann „nicht ertrunken ist“. Der Pfarrer hatte nämlich schon öfters Ertrunkene gesehen und sie alle sahen „anders“ aus.
Natürlich, er hatte seinerzeit dem Sterbenden, der nur noch röchelte, also wie in Betäubung war, die Sterbesakramente erteilt. Er konnte ja nicht wissen, dass er durch die Verwundung der Lunge komatös war, keine Luft, oder nur sehr schwierig Luft bekam, da sich die Lunge langsam mit Blut füllte.

Es gibt eine Zeichnung des Kunstmalers Herrmann Kaulbach, das am gleichen Abend, also am 13. Juni vom Künstler verfertigt wurde. Er führte die Zeichung später als Gemälde aus.
Hier Zeichnung und Gemäldeausschnitt.



Quelle: https://upload.wikimedia.org/wikiped..._Zeichnung.jpg

Das mittlere Bild zeigt den toten König, links der Arzt Dr. Löwenstein, rechts Richard Hornig.



Quelle: http://www.**************/wissen/ges...2-a274064.html

Sowohl Zeichnung als auch der Gemäldeausschnitt zeigen Blut, evtl. auch mit Schaum vermischt, der aus dem linken Mundwinkel des Königs geronnen ist. Von einem Biß in die Zunge oder die Lippe kann es nicht gekommen sein, dafür ist das Blut zu reichlich und zu dunkel. Typisch für eine Lungenverletzung.

Noch eine kleine Zusatzinformation, welche die abgebrochene "Letzte Ölung" betrifft.
Nachdem diese gottlosen Buben, dem König verboten hatten, in Aufkirchen die Messe zu besuchen, keinen Priester zur Feier der Messe in Schloß gelassen hatten, denn dort gab es eine Schloßkapelle, verhinderten sie auch die vollständige "Letzte Ölung".
Vordergründig, um die Verletzungen zu verheimlichen, der Priester hätte diese melden müssen, aber auch, damit der König mit seinen Sünden stürbe (!!).
Man ließ auch nicht den Beichtvater des Königs oder überhaupt einen Priester kommen, der dem König geistlichen Beistand geben oder mit ihm hätte beten können. Ganz klar: auch er hätte reden können! Wie gottlos diese Menschen waren, denn selbst ein Verbrecher oder zum Tode verurteilter hatte ein Recht auf geistlichen Beistand.
Die Leute hatten damals entsetzliche Angst vor Sterben und Tod. Wer die Gebetbücher aus der damaligen Zeit, und auch noch später kennt, weiß, dass ein Menschen jederzeit im "Stand der Gnade" sein mußte um nicht unwiderruflich in die Hölle zu kommen. Ihrer Ansicht nach litt der König an "moral insanity", war also homosexuell und somit ein großer Sünder! Er war der Gnade Gottes ohnehin verlustig gegangen und hatte Höllenstrafen verdient. Wie unbarmherzig, wie hart, wie selbstgerecht sie waren und wie klein haben sie Gottes Allmacht und Gnade gesehen.
Da haben sie sich aber gründlich getäuscht! Denn das Hofpersonal hat den Ritus unterbrochen, nicht der König, er konnte sich auch nicht dagegen wehren. Damit ist das Sterbesakrament vollständig und gültig.

Für die Richtigkeit der Angabe von Herrn Raab aus Iffelsdorf kann ich keine Garantie übernehmen, da meine Nachfrage beim Erzbischöflichen Ordinariat München-Freising ergab, dass die Akte des Pfarres Beck und der Brief nicht existieren. Sie sind wahrscheinlich den Bränden des 2. Weltkriegs, er viele Archive vernichtet hat, zum Opfer gefallen.

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